Wussten Sie eigentlich… ?

… dass man z. B. auch für die Anlage eines Reitplatzes eine Baugenehmigung benötigt?

Ein Außenreitplatz ist doch kein klassisches „Bauwerk“, werden Sie jetzt vielleicht denken.
Und damit haben Sie natürlich Recht.

Jedoch stellt auch ein Reitplatz einen Eingriff in die gewachsene Bodenzone dar. Mutterboden wird abgeschoben, eine Schotterschicht eingebracht und verdichtet. Mit der Tretschicht bringen Sie Materialien ein, die für die Gesundheit des Pferdes wichtig sind, aber nicht natürlichen Ursprungs.

Wenn Sie sich für ein Ebbe und Flut System entscheiden, versiegeln Sie sogar die komplette Fläche zu 100 %.

Auch das Aufstellen von Weideschutzhütten kann genehmigungspflichtig sein.
Einerseits veterinärrechtlich gefordert, kollidiert dies aber manchmal mit dem Landschaftsschutz.

EQUUS DESIGN PLANUNG geleitet Sie sicher über das glatte Parkett der oftmals wirren und unverständlichen deutschen Baugesetze.

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Bau eines Platzes mit einem Ebbe-Flut-System